01
Welche Aufgaben können vereinbart werden?
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Objekt, Nutzung und den benannten Schutzbereichen. Typische Bausteine werden vor dem Start ausgewählt und in einer Aufgabenbeschreibung festgehalten.
- Zutrittskontrollen für Mitarbeitende, Besucher und Lieferanten
- Kontroll- und Streifengänge in vereinbarten Innen- und Außenbereichen
- Öffnungs- und Schließdienste zu festgelegten Zeiten
- Weitergabe besonderer Beobachtungen über vereinbarte Meldewege
02
Was vor Einsatzbeginn geklärt wird
Vor dem Einsatz werden Zugänge, Kontrollpunkte, Zeitfenster und Ansprechpartner gemeinsam geordnet. Dazu gehört auch die Frage, welche Bereiche nur für bestimmte Personen zugänglich sind und wie mit Abweichungen umzugehen ist.
- Lage und Nutzung des Objekts
- Zugangsberechtigungen und Schlüsselwege
- Kontrollpunkte, Kontrollzeiten und Dokumentation
- Ansprechpartner für Regelbetrieb und besondere Vorkommnisse
03
Wo Objektschutz eingesetzt werden kann
Objektschutz kann für Büro- und Verwaltungsgebäude, Produktions- und Lagerbereiche, Baustellen, Verkaufsflächen oder öffentliche Einrichtungen abgestimmt werden. Dauer, Kontrollumfang und Besetzung richten sich dabei immer nach dem konkreten Bedarf.
04
Nachvollziehbare Meldungen statt unklarer Übergaben
Beobachtungen und ausgeführte Kontrollen werden innerhalb des vereinbarten Ablaufs festgehalten. So erhalten die benannten Verantwortlichen die Informationen, die für die weitere Einordnung oder eine abgestimmte Maßnahme benötigt werden.